Umbruch Nr. 9: die „Swiss-Made“-Problematik
Veröffentlicht in : Montres Le Guide
02.01.2014
Im Juni 2013, also sechs Jahre nach dem ersten Postulat in dieser Richtung, hat das Schweizer Parlament die „Swissness“-Vorlage angenommen. Wenn sie in Kraft tritt, fordert die neue Gesetzgebung, dass mindestens 60 % der Herstellungskosten eines Produkts – insbesondere der Uhren – in der Schweiz anfallen müssen, damit das Produkt das „Swiss-Made“-Label tragen darf. Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (FH) plädierte für einen Anteil von 80 %, doch die anderen Branchen leisteten Widerstand. Es ändert sich jedoch nichts an der Tatsache, dass das „Swiss Made“ über die Prozentsätze hinaus ein Transparenzproblem aufdeckt. Kann man noch von Schweizer Uhrmacherei sprechen und zahlreiche Bauteile der Uhr in einem anderen Teil der Welt, insbesondere in Asien, fertigen lassen? Während es vor etwa zehn Jahren – vor allem bei Uhren des unteren Preissegments – noch gang und gäbe war, mit ausländischen Zulieferern zusammenzuarbeiten, geht die Tendenz heute klar hin zur Rückkehr der Fertigung in die Schweiz. Die Debatte darüber wird lauter werden.
- Januar, 2014 (4)
- Dezember, 2013 (13)
- November, 2013 (5)
- Oktober, 2013 (2)
- Juli, 2013 (4)
- Juni, 2013 (5)
- Mai, 2013 (2)
- April, 2013 (2)
- März, 2013 (2)
- Februar, 2013 (2)
- Januar, 2013 (1)
- Oktober, 2012 (1)
- September, 2012 (2)
- August, 2012 (1)
- Juli, 2012 (2)
- Juni, 2012 (3)
- April, 2012 (1)
- März, 2012 (9)
- Februar, 2012 (3)
- Januar, 2012 (3)
- Dezember, 2011 (2)
- November, 2011 (2)
- Oktober, 2011 (1)
- November, 2010 (1)